Original-Parfum erkennen: EAN, Chargennummer, GPSR und Herkunftsnachweis
Wer Parfums weiterverkauft, haftet für das, was er anbietet. Fälschungen schaden Ihrem Ruf, und auch echte Ware kann rechtliche Probleme machen, wenn sie ohne Zustimmung der Marke in die EU gebracht wurde. Dieser Ratgeber zeigt, woran Sie Originalware erkennen, welche Nachweise Sie von Ihrem Lieferanten verlangen sollten und welche Angaben Sie im eigenen Shop brauchen.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
1. Verpackung und Kennzeichnung prüfen
Parfums sind kosmetische Mittel. In der EU gilt dafür die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Nach Artikel 19 müssen Behältnis und Verpackung unter anderem folgende Angaben tragen:
- Name und Anschrift der verantwortlichen Person in der EU, bei importierter Ware zusätzlich das Ursprungsland
- Nenninhalt in Milliliter oder Gramm
- Mindesthaltbarkeit oder das Symbol für die Verwendungsdauer nach dem Öffnen
- Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch, zum Beispiel „entzündlich“
- Chargennummer oder ein Zeichen zur Identifizierung
- Verwendungszweck, sofern er sich nicht aus der Aufmachung ergibt
- Liste der Bestandteile, eingeleitet mit „Ingredients“
Fehlt die verantwortliche Person in der EU oder stehen die Angaben nur auf Arabisch oder Englisch, ist das ein Warnsignal. Nenninhalt, Vorsichtsmaßnahmen und Verwendungszweck müssen in Deutschland auf Deutsch lesbar sein, oft über einen zusätzlichen Aufkleber.
2. EAN-Barcode richtig einordnen
Die EAN (GTIN) ist die 13-stellige Artikelnummer unter dem Strichcode. Sie ist wichtig für Kasse, Warenwirtschaft, Marktplätze und Google Shopping. Beachten Sie dabei:
- Die ersten Ziffern zeigen, bei welcher GS1-Organisation die Nummer vergeben wurde, nicht zwingend, wo das Parfum hergestellt wurde. Viele Marken aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nutzen zum Beispiel Nummern, die mit 629 beginnen.
- Die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer. Stimmt sie nicht, ist die Nummer fehlerhaft.
- Jeder Duft und jede Größe hat eine eigene EAN. Tragen zwei verschiedene Düfte dieselbe Nummer, stimmt etwas nicht.
- Ein Barcode allein beweist keine Echtheit, denn er lässt sich kopieren. Er ist aber ein guter erster Abgleich mit der Rechnung und den Daten der Marke.
3. Chargennummer abgleichen
Die Chargennummer steht meist auf dem Flakonboden und auf der Faltschachtel. Bei Originalware passen beide zusammen. Fehlt die Nummer, ist sie weggekratzt oder unterscheiden sich Flakon und Karton, sollten Sie die Ware nicht verkaufen. Notieren Sie die Chargennummern Ihrer Einkäufe, damit Sie bei Rückfragen oder Rückrufen reagieren können.
4. Qualität von Flakon und Verpackung prüfen
- Sauberer, scharfer Druck ohne Rechtschreibfehler
- Fest sitzender Sprühkopf und gleichmäßiger Sprühnebel
- Saubere Folierung und passgenaue Einlagen im Karton
- Gleichmäßige Farbe der Flüssigkeit ohne Trübung oder Schwebstoffe
- Vergleich mit einem Exemplar aus sicherer Quelle, wenn Sie unsicher sind
5. Herkunftsnachweis: Warum EWR-Ware wichtig ist
Echtheit allein reicht nicht. Im Markenrecht gilt der Erschöpfungsgrundsatz: Hat die Marke ihre Ware selbst oder mit ihrer Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht, darf diese Ware grundsätzlich weiterverkauft werden. Ware, die außerhalb des EWR erstmals verkauft wurde, zum Beispiel in Dubai, ist davon nicht erfasst. Der Markeninhaber kann den Verkauf solcher Grauimporte in der EU untersagen, auch wenn die Ware echt ist.
Im Streitfall müssen Händler oft selbst nachweisen, dass ihre Ware aus der offiziellen Lieferkette in der EU stammt. Achten Sie deshalb auf:
- Rechnungen mit vollständigen Angaben zu Lieferant, Artikel und Menge
- Einen Lieferanten, der direkt bei der Marke oder deren offiziellem Distributor kauft
- Aufbewahrung aller Belege, damit Sie bei Anfragen von Marken oder Marktplätzen schnell reagieren können
6. Pflichtangaben im eigenen Onlineshop
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988). Für Kosmetik gilt sie nur teilweise, weil die Kosmetikverordnung vieles bereits regelt. Die Informationspflichten für den Onlinehandel nach Artikel 19 GPSR betreffen aber auch Parfum. Im Angebot sollten stehen:
- Name, eingetragene Marke, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers
- Name und Kontaktdaten einer verantwortlichen Person in der EU, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt
- Angaben zur Identifizierung des Produkts, zum Beispiel Bild, Typ und EAN
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der Landessprache
Außerdem gilt für Kosmetik im Onlineshop:
- Grundpreis: Nach der Preisangabenverordnung geben Sie neben dem Endpreis den Preis pro Liter an.
- Bestandteile: Rechtsexperten empfehlen, die Bestandteilsliste („Ingredients“) auch auf der Produktseite zu zeigen.
Bei Rimaal erhalten Sie für den Wiederverkauf in der EU die nötigen GPSR- und Produktsicherheitsunterlagen.
Checkliste für den Wareneingang
- Verantwortliche Person in der EU auf der Verpackung?
- Deutsche Angaben zu Nenninhalt und Vorsichtsmaßnahmen vorhanden?
- Chargennummer auf Flakon und Karton, und passen beide zusammen?
- EAN vorhanden, Prüfziffer korrekt und passend zum Duft?
- Druck, Sprühkopf und Folierung einwandfrei?
- Rechnung mit vollständigen Angaben liegt vor?
- Lieferant bezieht bei der Marke oder beim offiziellen Distributor?
- GPSR-Angaben für Ihren Shop vorhanden?
So sichert Rimaal Originalware
Wir beziehen alle Parfums direkt bei den Marken oder ihren offiziellen Distributoren. Jeder Artikel trägt einen EAN-Barcode, und Einkaufsnachweise erhalten Sie auf Anfrage. Alle Details stehen in unseren Großhandelskonditionen. Wie Sie beim Einkauf insgesamt vorgehen, lesen Sie im Ratgeber Arabische Parfums im Großhandel einkaufen.
Häufige Fragen
Beweist eine EAN, dass ein Parfum original ist?
Nein. Ein Barcode lässt sich kopieren. Er hilft beim Abgleich mit Rechnung und Herstellerdaten, ersetzt aber keine Prüfung von Kennzeichnung, Chargennummer und Lieferkette.
Darf ich echte Parfums aus Dubai in Deutschland verkaufen?
Nicht ohne Weiteres. Wurde die Ware außerhalb des EWR erstmals verkauft, kann der Markeninhaber den Weiterverkauf in der EU untersagen, auch wenn sie echt ist. Außerdem braucht jedes Parfum eine verantwortliche Person in der EU.
Welche Angaben verlangt die GPSR im Onlineshop?
Unter anderem Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers, bei Herstellern außerhalb der EU die Kontaktdaten einer verantwortlichen Person in der EU, Angaben zur Identifizierung des Produkts sowie Warn- und Sicherheitshinweise in der Landessprache.
Wo steht die Chargennummer?
Meist auf dem Flakonboden und auf der Faltschachtel. Beide Nummern sollten übereinstimmen.
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